Die Stimmqualität umfassend beurteilen lassen
Es gibt zahlreiche stimmintensive Berufe, zum Beispiel Logopäde, Sprecherzieher, Schauspieler, Sänger, Lehrer, Erzieher, Telefonist, Fernseh- und Rundfunksprecher. Wer einen solchen ergreifen möchte, benötigt häufig eine umfassende Beurteilung der Stimmvoraussetzungen. Denn eine stabile, belastbare und klanglich angemessene Stimme ist notwendig, wenn die Stimme die Grundlage für den angestrebten Beruf ist.
Das Stimmgutachten ist keine Leistung der Krankenkassen. Es dauert mit Bericht etwa zwei Stunden und wird mit ca. 166 Euro vergütet. Folgende Untersuchungen nehmen wir vor:
- ausführliche Anamnese
- HNO-ärztliche Untersuchung
- Video-Stroboskopie vor und nach Stimmbelastungstest
- auditive und gegebenenfalls apparative Stimmdiagnostik
- Phonetogramm
- Tympanogramm, Ton- und gegebenenfalls Sprachaudiogramm zum Ausschluss einer Hörstörung
- Befunderklärung und Beratung
- ausführlicher Bericht und „Tauglichkeitsbescheinigung“
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Manchmal wird bereits vor der Untersuchung eine Stimmstörung festgestellt. Um diese phoniatrisch abklären zu lassen, erhält der Betreffende eine Überweisung vom HNO-Arzt. In einem solchen Fall können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings gilt die Untersuchung dann nicht als Gutachten.