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Eine nuklearmedizinische Behandlung kommt beispielsweise bei bestimmten Krebserkrankungen infrage. Etwa wenn sich Tochtergeschwülste (Metastasen) in den Knochen gebildet haben. Diese lösen unter Umständen sehr große Schmerzen aus. Eine medikamentöse Schmerztherapie gerät hier oft an ihre Grenzen. Alternativ können wir unseren Patienten die sogenannte Radionuklidtherapie anbieten. Durch Einlagern radioaktiver Medikamente (Radionuklide) in die Metastasen lässt sich der Schmerz lindern. Bei 70 bis 80 Prozent der Betroffenen wird sogar Schmerzfreiheit erreicht.
Außerdem setzen wir die Radioimmuntherapie ein. Hier wird ein Antikörper mit einem radioaktiven Teilchen gekoppelt. Letzteres kann bestimmte Krebszellen lokal bestrahlen ohne wesentliche Nebenwirkungen für andere Organe. Das Verfahren wird zum Beispiel bei Patienten mit einem B-Zell-Lymphom angewendet.
Manche Menschen leiden unter besonders schmerzhaften Gelenkerkrankungen. Etwa dem entzündlichen Gelenkrheumatismus (rheumatoide Arthritis) oder einer Kniearthrose. Ihre Schmerzen können mithilfe der nuklearmedizinischen Gelenktherapie gelindert werden, auch Radiosynoviorthese genannt.
Bei bestimmten Krebserkrankungen bilden sich häufig Tumorabsiedlungen in den Knochen. Etwa bei Brustkrebs, Prostata- und Lungenkrebs. Die damit verbundenen Schmerzen können auch durch sehr wirksame Schmerzmedikamente nur unzureichend unterdrückt werden. Aufgrund möglicher Nebenwirkungen (Müdigkeit, Verstopfung, Atemprobleme) lässt sich die Dosierung nicht beliebig steigern.
Alternativ können wir die Schmerzen mit strahlungsaktiven Partikeln (Samarium-153-EDTMP) behandeln. Sie lagern sich in die Knochenmetastasen ein. Bei etwa 70 Prozent der Patienten bessert sich dadurch die Schmerzsymptomatik, eine völlige Schmerzfreiheit ist aber eher selten. Die Wirkung setzt frühestens ein bis sieben Tagen nach der Therapie ein.
Die Radionuklidtherapie setzt genau da an, wo der Schmerz entsteht, nämlich in den Knochen. Die strahlungsaktive Substanz wird dem Patienten in den Blutkreislauf gespritzt und vom Körper in den Knochen eingebaut. Verwendet wird dabei eine hohe, aber überwiegend auf kurze Distanz wirksame Strahlung. Diese ist sehr gut verträglich. Sie schädigt die Tumorzellen in den Metastasen, schont aber das umliegende Gewebe. In der Folge geht der Schmerz zurück oder verschwindet manchmal sogar vollständig. Die Therapie lässt sich bei Bedarf wiederholen.
Die Metastasen müssen einen vermehrten Knochenumbau zeigen („osteoblastische Metastasen“). Ob dies der Fall ist, wird mit einer Skelettszintigrafie überprüft. Diese sollte nicht älter als etwa vier Wochen sein. Die Untersuchung können wir ebenfalls in unserer Abteilung vornehmen.
In der Regel findet zunächst ein ambulanter Gesprächstermin statt (gegebenenfalls mit Durchführung eines Skelettszintigramms oder Vorlage der Befunde). Wir benötigen Angaben zu Körpergröße und -gewicht, einen aktuellen Serum-Kreatininwert, ein aktuelles Blutbild sowie aktuelle Gerinnungsparameter (Quick, PTT). Sind die Voraussetzungen für die Therapie gegeben, erhalten Sie zeitnah einen Termin zur Radionuklidtherapie.
Bei Wirbelkörpermetastasen oder Metastasen der Schädelbasis benötigen wir eine aktuelle Schnittbildgebung der betroffenen Region (Ausschluss der Gefahr einer Rückenmarkskompression). Auch andere frakturgefährdete instabile Metastasen sollten eventuell zunächst mit externer Bestrahlung behandelt werden. Denn ein möglicher Knochenbruch würde den Erfolg der Schmerztherapie beeinträchtigen. Eventuell sind bei dem Patienen noch eine großflächige Bestrahlung oder eine die Knochenmarksfunktion unterdrückende Chemotherapie vorgesehen. Hier empfiehlt sich, vor und nach der Radionuklidtherapie mindestens vier Wochen Zeitabstand einzuhalten.
Die Therapie können wir in der Regel ambulant an einem Tag durchführen. Die radioaktive Substanz wird dem Patienten über eine gelegte Infusionsnadel in eine Vene (oder in einen Port) gespritzt. Von der Injektion selbst bemerkt er normalerweise nichts. Der Großteil der Substanz wird schnell in die Knochenmetastasen eingebaut; der Rest innerhalb einiger Stunden über die Nieren ausgeschieden. Deshalb sollte der Patient nach der Behandlung möglichst viel trinken. Manchmal ist dies nur bedingt oder gar nicht möglich, oder die Nieren arbeiten nur eingeschränkt. Dann erhält der Betreffende eine Infusion zur ausreichenden Spülung der Nieren.
Nach der Behandlung muss der Patient noch etwa drei bis vier Stunden bei uns bleiben, um die erste Blasenentleerung abzuwarten. Nach dieser Zeit wird auch ein Verteilungsszintigramm angefertigt (Dauer etwa 20 Minuten). Hiermit wird dokumentiert, dass das Radionuklid in den Knochenmetastasen eingelagert ist. Zu Hause steht einem normalen Bewegen nichts im Weg, und der Patient ist in seiner Aktivität nicht eingeschränkt.
Gelegentlich können sich die Schmerzen in den ersten Tagen nach der Behandlung kurzfristig verstärken. Deshalb sollte mit dem Reduzieren der Schmerzmittel frühestens nach einer Woche begonnen werden. Die Wirkung der Radionuklidtherapie hält im Mittel etwa vier Monate an. Nebenwirkungen wie eine gestörte Blutbildungsfunktion sind in der Regel vorübergehend und meist eher geringfügig. Zur Sicherheit finden nach der Therapie vier Wochen lang wöchentliche Blutbildkontrollen statt.
Für die Radioimmuntherapie kommen Patienten mit diagnostiziertem B-Zell-Lymphom infrage, die bereits mit dem Antikörper Rituximab behandelt wurden. Rituximab ist ein gentechnologisch hergestellter Antikörper. Er bindet sich an das Oberflächenprotein (CD20), das in besonders großer Zahl auf Tumorzellen anzutreffen ist. Diese werden dadurch zerstört. Darauf aufbauend erhält der Patient eine weitere Antikörpertherapie. Dieses Mal jedoch mit einem radioaktiv markierten Wirkstoff, dem 90Y-markierten Zevalin.
Dessen radioaktive Komponente Yttrium (90Y) sorgt für ein lokales Bestrahlen der Tumorzellen und erhöht die Wirksamkeit der Behandlung. 90Y ist ein sogenannter „Betastrahler“. Betastrahlung hat eine kurze Halbwertszeit und belastet daher den Körper nicht lange.
Gemäß der derzeit gültigen Strahlenschutzbestimmungen lässt sich die Therapie ambulant durchführen. Vor Behandlungsbeginn muss sie bei der Krankenkasse angezeigt werden; sie ist jedoch nicht genehmigungspflichtig. An Tag 1 und Tag 7 erhält der Patient zunächst langsame Rituximab-Infusionen im Onkologischen Zentrum des Marienhospitals. Innerhalb von vier Stunden nach der zweiten Rituximab-Infusion erfolgt dann die Infusion mit 90Y-markiertem Zevalin in der Nuklearmedizin.
Die Therapie sollte nicht vorgenommen werden, wenn das Knochenmark mehr als 25 Prozent vom Tumor infiltriert ist. Außerdem bei ausgedehnten Blutbildveränderungen, Allergien gegen einen der verwendeten Antikörper sowie während Schwangerschaft und Stillzeit.
Die zu erwartenden Nebenwirkungen einer Antikörpertherapie mit Rituximab und Zevalin sind
Die medizinische Behandlung mit radioaktiven Stoffen kann das Risiko für eine Krebserkrankung in geringem Maße erhöhen. Bei weiblichen Patienten könnte sich eventuell durch den vermehrten Kontakt mit strahlenden Stoffen das Risiko erhöhen, ein Kind mit angeborenen Fehlbildungen zur Welt zu bringen.
Radiosynoviorthese bedeutet Wiederherstellen oder Erneuern (Orthese) der Gelenkschleimhaut (Synovialis) mithilfe radioaktiver Stoffe. Sie ist eine sehr wirksame Methode, die wir bei schmerzhaften Gelenkerkrankungen einsetzen. Schwerpunkt ist vor allem der entzündliche Gelenkrheumatismus (rheumatoide Arthritis). Diese Erkrankung betrifft den ganzen Körper; die Ursache ist weitgehend unbekannt. Autoimmunprozesse spielen jedoch eine wichtige Rolle. Also ein Geschehen, bei dem der Körper gegen eigene Körperbestandteile aggressiv mit einer Entzündung reagiert. Er erkennt sie fälschlicherweise als Fremdsubstanzen. Dieser „innere Kampf“ führt zu Schädigungen im ganzen Körper. Insbesondere aber an den Gelenken und hier vor allem an der Gelenkschleimhaut.
Ebenfalls häufig behandeln wir Patienten mit einer Kniegelenksarthrose. Die Schmerzen kommen durch mindestens zwei Komponenten zustande: erstens den knöchernen Verschleiß (Arthrose), zweitens und vorwiegend durch die Begleitentzündung (Arthritis). Darüber hinaus wenden wir die Therapie bei Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung (Psoriasisarthritis) an, beim sogenannten „Reizknie“ sowie bei aktivierter Fingerpolyarthrose.
Der Patient macht als erstes Angaben zum Krankheitsverlauf und schildert seine Beschwerden. Ideal ist es, wenn hierzu auch Röntgenbilder und eventuell vorhandene frühere Krankheitsberichte zur Einsicht vorliegen. Anschließend erörtern wir gemeinsam die Befunde und sprechen die nuklearmedizinischen Therapiemöglichkeiten durch.
Grundsätzlich überprüfen wir, ob bei dem Patienten eine nuklearmedizinische Gelenkbehandlung (Radiosynoviorthese) sinnvoll ist. In der Regel nehmen wir eine Gelenkszintigrafie vor, und zwar in Form der sogenannten Weichteilszintigrafie. Für die Planung der Radiosynoviorthese ist diese Diagnostik unverzichtbar. Denn damit lassen sich Gelenkentzündungen hochempfindlich nachweisen. Oft sogar schon Monate vor Beginn spürbarer Beschwerden und sichtbarer Veränderungen im Röntgenbild. Die Weichteilszintigrafie der Gelenke wird häufig durch zusätzliche, spätere Aufnahmen ergänzt (Skelettszintigrafie).
Des Weiteren findet oft eine Ultraschalluntersuchung (Sonografie) der betroffenen Gelenke statt. Ist das Knie erkrankt, erfolgt immer eine Sonografie. Damit lassen sich Gelenkergüsse und krankhafte Anschwellungen der Gelenkschleimhaut feststellen.
In das erkrankte Gelenk wird mithilfe einer einfachen Punktion ein radioaktiver Stoff gespritzt:
Bei diesen drei Stoffen handelt es sich um sogenannte Betastrahler. Die Strahlung hat eine sehr geringe Reichweite von einem halben bis ca. vier Millimetern. Auf dieser kurzen Strecke ist sie aber zellzerstörend. Die Wirkung tritt allmählich ein: manchmal schon nach wenigen Tagen, in manchen Fällen auch erst nach Wochen oder Monaten. Die endgültige Wirkung lässt sich nach etwa sechs Monaten beurteilen.
Abgesehen von den etwas zeitaufwendigen, aber notwendigen Voruntersuchungen ist die eigentliche Therapie ein ziemlich kleiner Eingriff. Und auch ambulant durchführbar. Eine Rehabilitation wie nach einer Operation ist nicht notwendig. Die Therapie eignet sich auch für Patienten mit hohem Operationsrisiko. Mehrere Gelenke können gleichzeitig oder in kürzeren Zeitabständen behandelt werden. Ist die Therapie nicht ausreichend wirksam, lässt sie sich wiederholen. So etwa bei weit fortgeschrittenen krankhaften Veränderungen. Meist genügt jedoch die einmalige Behandlung eines Gelenks.
Bei manchen Patienten entzündet sich in den ersten Tagen strahlenbedingt die Gelenkschleimhaut, und ein Reizerguss bildet sich. Mit kalten Umschlägen oder einer Eismanschette lassen sich diese vorübergehenden Erscheinungen jedoch lindern. Nebenwirkungen wie Infektionen (nach Gelenkpunktionen unter Umständen vorkommend) sind bei dieser Therapie selten.
Wichtig ist, dass die radioaktive Substanz absolut sicher in die Gelenkhöhle gebracht wird, um gesundes Gewebe nicht zu zerstören. Sehr selten stirbt strahlenbedingt Gewebe im Stichkanal ab. Zum Beispiel bei erhöhtem Gelenkinnendruck durch Belastung. Aus diesem Grund müssen die behandelten Gelenke in den ersten 48 Stunden nach der Therapie konsequent entlastet werden.