Klinik für Plastische Gesichtschirurgie
Marienhospital Stuttgart
Böheimstraße 37
70199 Stuttgart
Telefon: 0711 6489-8241
Telefax: 0711 6489-8242
0711 6489-0
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Zentrale Notfallnummer für Haus-
ärzte, Fachärzte, Rettungsdienste
0711 6489-7777
Bei akuten Notfällen erreichen Sie das Shuntteam rund um die Uhr (24 Stunden).
112
Bitte rufen Sie in einer Notfallsituation diese Nummer an. Der Anruf ist von jedem Telefon aus kostenlos.
Hier erhalten eingelieferte Schwerverletzte und akut Erkrankte eine Erstdiagnose, damit die Behandlung schnellstmöglich eingeleitet werden kann. Für die Erstdiagnose steht u.a. ein Schockraum zur Verfügung sowie eine „Chest Pain Unit“ zur Überwachung von Patienten mit unklaren Brustschmerzen.
Zentrale Anlaufstelle, wenn Arztpraxen geschlossen haben. Bitte kommen Sie ohne telefonische Anmeldung!
Allgemein/Innere und Chirurgie/Orthopädie
Montag bis Freitag 19.00–24.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 7.00–24.00 Uhr
Marienhospital Stuttgart
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Gebührenpflichtig
Kostenlos
Einige Fragen zur Nasenkorrektur werden sehr häufig gestellt. Wir haben sie hier in einer Liste zusammengefasst und kurz beantwortet. Sie möchten sich in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten zur Nasenkorrektur informieren? Dann vereinbaren Sie doch einen Sprechstundentermin in unserer Klinik. Wir sind selbstverständlich bereit, Ihnen auch speziellere Fragen zu beantworten.
Sprechstundensekretariat: 0711 6489-8245
SprechstundeGepl@vinzenz.de
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Funktionelle und kosmetische Nasenkorrekturen können kombiniert werden. Dabei übernimmt den funktionellen Anteil (nach Kostenzusage) die Krankenkasse oder Versicherung.
Zusätzliche kosmetische Korrekturen sind auf Selbstzahlerbasis zu leisten. Diese bestehen aus Operationshonorar und Anästhesiekosten (längere Operation). Die Höhe der Kosten für den kosmetischen Anteil hängt von vielen Variablen ab und kann zum Teil erheblich schwanken.
Bei rein kosmetischen Korrekturen entstehen möglicherweise zusätzliche Kosten für Übernachtung und Laboruntersuchungen. Auch eine Folgekostenversicherung wird empfohlen.
Wird eine funktionelle Korrektur von Ihrer Krankenkasse getragen, erfolgt in der Regel durch uns eine Krankschreibung für bis zu drei Wochen. Bei rein kosmetischen Korrekturen ist das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht möglich.
Anhand von Bildern und Computersimulationen werden wir mit Ihnen im persönlichen Beratungsgespräch die möglichen Änderungen besprechen. Vieles ist möglich, jedoch bringt jeder Patient andere Voraussetzungen mit. Daher können eventuell nicht alle Wünsche aufgrund des Ausgangsbefunds oder Nebenerkrankungen umgesetzt werden (z. B. bei deutlicher Gesichtsasymmetrie, fliehender Stirn, sehr dicker Haut oder Voroperationen).
Auch wenn Sie andernorts eine Nasenoperation haben vornehmen lassen, sind Verbesserungsoperationen häufig möglich. Im Rahmen eines Sprechstundentermins wird einer unserer Ärzte Ihre Nase genau untersuchen. Danach wird mit Ihnen besprochen, welche Korrekturmöglichkeiten zu welchem Zeitpunkt machbar sind und welcher Aufwand notwendig ist. Bei Voroperationen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass zusätzliches Ersatzmaterial vom eigenen Körper (z. B. Ohr- oder Rippenknorpel, Faszie) verwendet werden muss.
Durch die Voroperation kann eventuell Narbengewebe entstanden sein. Oder das knöcherne/knorpelige Nasengerüst ist nicht in ausreichendem Maß vorhanden. Dann erhöht sich meistens der notwendige technische Aufwand, der sich in verlängerter Operationszeit und erhöhten Kosten widerspiegelt.
Ob sich ein Bluterguss bildet, ist sehr individuell und hängt häufig vom OP-Umfang ab. So kommt es bei einer knöchernen Korrektur eher zur vermehrten Schwellungs- und Blutergussneigung. Zusätzlich zur Kühlung kann hier eine Kortisongabe oder Salbenbehandlung sinnvoll sein.
Sollte bei Ihnen eine Blutungsneigung bestehen, ist eine gesonderte Abklärung durch einen Spezialisten (z. B. Hämatologe oder Gerinnungsambulanz) deutlich vor der OP-Terminvergabe notwendig.
Bei geschlossener Nasenkorrektur ist von außen keine Narbe sichtbar. Bei offener Technik bleibt eine Narbe am Nasensteg zurück. Diese heilt in der Regel jedoch äußerst unauffällig ab.
Durchschnittlich 12 Tage.
In der Regel haben sich nach zwei bis drei Wochen die letzten Blutergüsse (Hämatome) abgebaut. Es sind dann keine Nachwirkungen der Operation mehr sichtbar.
Nasenkorrekturen sind wenig schmerzintensiv. Bei Bedarf können Sie leichte Schmerzmedikamente einnehmen.
Ist die Entnahme eines Rippenknorpels notwendig, nehmen wir eine spezifische Schmerztherapie vor.
Die Nase zu brechen ist ein häufiger Schritt bei einer Nasenoperation. Dies hängt vom Untersuchungsbefund ab und davon, welche ästhetischen Wünsche Sie haben. Auch Ihre Vorgeschichte kann eine Rolle spielen, also etwa bereits durchgeführte Operationen oder Verletzungen.
Zum Brechen der Knochen verwenden wir unterschiedliche Techniken. So kommen feinste Meißel, Sägen, Fräßen und Ultraschall (Piezo) zum Einsatz. Sehr häufig müssen die Nasenbeine nicht komplett gebrochen werden, sondern es reicht aus, an umschriebenen Stellen den Knochen zu lösen.
Blutverdünnende Medikamente sowie Immunsupressiva sollten rechtzeitig vor der Operation unter Rücksprache mit Ihrem Hausarzt abgesetzt werden. Diesbezüglich erfolgt die Beratung in unserer Sprechstunde. Bitte bringen Sie dafür eine vollständige Medikamentenliste zum Beratungstermin mit.
Um die Wundheilung zu unterstützen und Komplikationen zu vermeiden, werden meistens kleine Schaumstofftamponaden und/oder Silikonröhrchen (Doyle-Splints) eingesetzt. Deren Entfernung ist nicht schmerzhaft. Klassische lange Tamponaden verwenden wir nicht mehr.
Das frühe Ergebnis – mit noch postoperativer Schwellung – ist direkt nach der Gipsabnahme zu sehen. Grundsätzlich gehen Nasenkorrekturen mit einer langanhaltenden Schwellung einher. Bei der Kontrolluntersuchung nach sechs Monaten ist daher eine gute Beurteilbarkeit möglich. Nach ein bis zwei Jahren gilt die Nase im Wesentlichen als abgeschwollen.
Nach Gipsabnahme empfehlen wir einen Sportverzicht für vier Wochen. Danach können Sie langsam die körperliche Belastung steigern. Nach drei Monaten ist eine Vollbelastung wieder möglich.
In den ersten drei Monaten nach der Nasenkorrektur sollten Sie lieber Kontaktlinsen tragen. Im Einzelfall kann eine passgenaue Kunststoffschiene für Sie angefertigt werden.
Das Marienhospital Stuttgart bietet derzeit keine Ratenzahlung an.
Nach sechs Wochen können Sie wieder schwimmen. Wurden knöcherne Korrekturen vorgenommen, ist allerdings von Kopfsprüngen ins Wasser für drei Monate abzuraten.
Duschen ist bereits am ersten postoperativen Tag vom Hals an abwärts möglich. Nach der Gipsentnahme steht einem „Normalduschen“ nichts mehr im Weg.
Haare waschen ist ab dem dritten postoperativen Tag machbar.
Saunabesuche sind erst nach drei Monaten wieder erlaubt.
Die Flugfähigkeit ist individuell unterschiedlich. Ein Druckausgleich muss gewährleistet sein. In der Regel können Sie eine Flugreise nach Entfernung der Silikonschienen problemlos antreten.
Falls kurzfristig ein Flug anstehen sollte, empfehlen wir, abschwellende Nasentropfen/-spray direkt vor Abflug und Landung zu verwenden.
Für die ersten drei Monate nach Nasenkorrektur gilt: Intensives Sonnenbaden kann die postoperative Schwellungsphase verlängern und sollte daher vermieden werden. Generell empfiehlt sich, eine Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor zu verwenden.